Kostenübernahme der Kassen
Wenn Sie privat versichert sind, dann wissen Sie sicher, dass Ihnen die Behandlungskosten zum Teil erstattet werden. Meine Abrechnung erfolgt nach der allgemein üblichen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).: Bitte beachten Sie, dass die GebüH noch von 1985 ist und die Preise immer noch nicht von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe angeglichen wurden. ! Da die Bezeichnung „wissenschaftlich allgemein anerkannt“ je nach Versicherung individuell ausgelegt wird, kann keine Versicherungs- Vergütungs- Gewähr übernommen werden.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, dann beachten Sie bitte, dass ihre Versicherung die Behandlungskosten nicht erstattet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die anfallenden Therapiekosten durch eine private Zusatzversicherung erstattet zu bekommen. Sie kann ergänzend zu einer gesetzlichen Versicherung abgeschlossen werden.
Diese Verfahren sind von der Schulmedizin nicht als wirksam anerkannt, da wissenschaftliche Wirkungsnachweise nach schulmedizinischen Standards bisher noch nicht oder nicht hinreichend erbracht worden sind. Naturheilkundliche Verfahren können jedoch vielfach eine Behandlung unterstützen.